Mit der Ankündigung der Stadt Essen - wie andere Städte auch - ab 1. Januar 2026 anteilig Rettungsdienstgebühren zu erheben, gibt es verständlicherweise eine große Verunsicherung bei vielen Bürgerinnen*Bürgern. Es besteht die berechtigte Sorge darüber, dass insbesondere Menschen mit geringen Einkommen oder schweren chronischen Erkrankungen mögliche Eigenanteile für Rettungsfahrten nicht mehr tragen können und deshalb Angst haben, im Notfall die 112 zu wählen.
Die Stadt Essen wird weiterhin ihrer Verantwortung für einen leistungsfähigen Rettungsdienst für alle Essener*innen nachkommen. Gleichzeitig appelliert der Oberbürgermeister der Stadt Essen an Land und Bund ihrerseits unverzüglich eine schnelle Lösung im Sinne der Bürger*innen herbeizuführen.
Oberbürgermeister Thomas Kufen: "Seit Jahren warten wir auf eine Bundesreform der Notfallversorgung, die auch eine Regelung für das Thema Fehlfahrten herbeiführt. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums liegt vor. Insbesondere müssen nach meiner Auffassung Krankenkassen auch dann die Kosten für den Rettungsdienst tragen, wenn die Fahrt zwar nicht zu einer Einlieferung ins Krankenhaus führt, aber eine medizinische Leistung vor Ort erbracht wurde. Eine Einigung zwischen Bund, Land, Kommunen und den Krankenkassen ist überfällig und betrifft alle Städte in Nordrhein-Westfalen und nicht nur einzelne Städte. Da eine Gesetzesänderung dafür notwendig ist, muss sehr zeitnah eine Übergangsregelung auf den Weg gebracht werden. Das Land Nordrhein-Westfalen muss hier auf die Bundesregierung mehr Druck im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ausüben.“
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